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Obwohl das Thema immer wieder mal aufflammt, gibt es im Landkreis Cuxhaven leider immer noch keinen Tierfriedhof. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass es nur ca. 25 Tierfriedhöfe überhaupt in ganz Deutschland gibt.
Die Cuxhavener Nachrichten haben letztmalig am 25.05.2000 über dieses Thema berichtet:
Thema Tierfriedhof neu aufgerollt Nordholzer Ausschuss empfiehlt dazu Änderung des Flächennutzungsplanes
Nordholz (hm). Obgleich man längere Zeit nicht mehr darüber gesprochen hatte, ist das Thema Tierfriedhof in Nordholz keineswegs schon abgehakt. Während der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses setzten sich die Mitglieder erneut damit auseinander.
Wie seinerzeit berichtet, hatte ein Nordholzer Bürger vor zwei Jahren bei der Verwaltung die Errichtung eines Tierfriedhofes beantragt. Gelegen wäre diese besondere Ruhestätte im Bereich der Mühlenstraße und dem Oberweg sowie dem Nordholzer Weg und Dreibergen.
Die Teilfläche des betreffenden Flurstückes, auf dem das Vorhaben realisiert werden soll, ist etwa 6800 Quadratmeter groß und mit Heide bewachsen, erfuhren die Ausschussmitglieder über die besonderen Gegebenheiten.
Im Verlaufe der Sitzung nun ging es vornehmlich um die von den Trägern öffentlicher Belange zum Vorhaben abgegebenen Stellungnahmen beziehungsweise Bedenken. Wesentliche Anregungen seien jedoch nicht vorgebracht worden, bemerkte Bauamtsleiter Wilhelm Flaswinkel und teilte dazu mit, dass diese inzwischen in die Planungen eingebracht worden seien. Wie bei den meisten Trägern öffentlicher Belange bestehen auch seitens des zuständigen Veterinäramtes keine Bedenken gegen die vorliegende Planung, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Aspekte des Grundwasserschutzes berücksichtigt werden.
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz kann der Landkreis als zuständige Behörde besondere Plätze als Tierfriedhöfe für das Vergraben (mindestens 50 cm tief) von kleinen Haustieren zulassen. Diese Plätze dürfen nicht in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegen.
Hierzu hieß es, dass aus Sicht der Tierseuchen-Bekämpfung nichts gegen die lage eines Tierfriedhofes in der Nähe einer Straße spreche, da eine Ausbreitung von Seuchen hier nicht zu erwarten sei.
Nach Erörterung weiterer Detailfragen sprach der Ausschuss die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat aus, der für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.
Inzwischen ist der Bedarf nach Tierfriedhöfen sogar noch dringlicher geworden. Im Jahr 2002 hat die EU nämlich eine Verordnung erlassen, die die Entsorgung und Verarbeitung "tierischer Nebenprodukte" regelt. Laut Definition der EU fallen auch Kadaver von Hunden und Katzen unter diese Bezeichnung. Sinn der Verordnung ist es, die Ausbreitung von Seuchen wie TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie) zu verhindern.
Die EU-Verordnung sieht aber durchaus Ausnahmeregelungen u. a. für Heimtiere vor. Auch die Kremierung in "zugelassenen Einrichtungen" ist laut Verordnung zulässig.
Die EU Mitgliedstaaten hatten die Verordnung bis Juni 2004 in nationales Recht umzusetzen. Im Januar 2004 trat das "deutsche Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" (TierNebG) in Kraft.
In diesem Gesetz sind die Ausnahmeregelungen nicht 1 : 1 umgesetzt. Auf Basis dieses Gesetzes haben die Bundesländer, vertreten durch ihre Veterinärbehörden, "Beseitigungspflichtige" bestimmt. Diesen ist jedes verstorbene Tier zu melden!
Im Klartext bedeutet dies: Zurzeit darf nach dem Gesetz kein Tierbesitzer sein totes Tier im Garten beerdigen, er muss den Tod des Tieres sogar den Beseitigungspflichtigen melden!
Die für Cuxhaven und den Landkreis Cuxhaven vielleicht nächste Anlaufstelle für Tierbestattungen dürfte die Firma Tierfrieden Osterholz in Osterholz-Scharmbeck sein. Alle Informationen finden Sie auf der Homepage (Button anklicken):
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Letzte Aktualisierung: Sonntag, 25. Juli 2010
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